Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität

Erstes internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Strafrecht international

Zitiervorschlag: Jurius, Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität, in: Jusletter 19. November 2001

Am 8. November 2001 verabschiedete der Europarat ein Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität, die sog. Cybercrime-Konvention. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers, das Eindringen in ein geschütztes Computersystem, die Kinderpornographie und die Verletzung von Urheberrechten im Internet zu ahnden. Der Schweizerische Bundesrat hat diese neue Konvention letzte Woche genehmigt und will sie am 23. November 2001 an einer internationalen Konferenz in Budapest unterzeichnen.


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